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Erbrecht

Das Erbrecht steht im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Es bestimmt, wer nach einem Todesfall erbt und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.

BGB, Buch 5, §§ 1922 bis 2385. Tippen Sie auf ein Thema, um seine Stelle im BGB zu sehen.

  • Erbfolge§ 1922 ff.
  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft§ 1942 ff.
  • Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten§ 1967 ff.
  • Erbschaftsanspruch§ 2018 ff.
  • Rechtsverhältnis mehrerer Erben untereinander§ 2032 ff.
  • Rechtsverhältnis der Erben und der Nachlassgläubiger§ 2058 ff.
  • Errichtung und Aufhebung eines Testaments§ 2229 ff.
  • Testamentsvollstrecker§ 2197 ff.
  • Gemeinschaftliches Testament§ 2265 ff.
  • Erbvertrag§ 2274 ff.
  • Pflichtteil§ 2303 ff.
  • Erbunwürdigkeit§ 2339 ff.
  • Erbverzicht§ 2346 ff.
  • Erbschein§ 2353 ff.
  • Erbschaftskauf§ 2371 ff.

Die Fundstellen dienen der Orientierung. Außergerichtlich sowie gerichtlich stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.

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