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Anfahrt
Mit dem Auto
Nehmen Sie die Autobahnausfahrt „BN-Pützchen“ auf der A59, wenn Sie aus Richtung Köln anreisen. Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe ausreichend vorhanden.
Mit Bus und Bahn
Der Bahnhof Bonn-Beuel ist fußläufig 1,2 km entfernt und in 14 Minuten erreichbar. Die Buslinien 635 und 636 halten an der Haltestelle „Maarstraße“, die Linie 537 an der Haltestelle „Königswinterer Straße“, beide in wenigen Minuten zu Fuß.
Straßenbahn 62: Haltestelle „Obere Wilhelmstraße“, 1,1 km, etwa 13 Minuten zu Fuß. Straßenbahn 66: Haltestelle „Konrad-Adenauer-Platz“, 1,7 km, etwa 21 Minuten zu Fuß.
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Honorar
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich; dabei sind die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarung unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.
Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die gesetzlichen Gebühren nach dem Gegenstandswert. Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer.
Vollmacht
Die Vollmacht können Sie vorab herunterladen, ausfüllen und mitbringen oder per E-Mail senden.