Familienrecht
Das Familienrecht steht im vierten Buch des BGB. Es regelt Ehe und Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Adoption sowie Vormundschaft und rechtliche Betreuung.
BGB, Buch 4, §§ 1297 bis 1921. Tippen Sie auf ein Thema, um seine Stelle im BGB zu sehen.
- Verlöbnis§ 1297 ff.
- Eingehung der Ehe§ 1303 ff.
- Aufhebung der Ehe§ 1313 ff.
- Wirkungen der Ehe im Allgemeinen§ 1353 ff.
- Eheliches Güterrecht§ 1363 ff.
- Ehevertrag§ 1408 ff.
- Scheidung der Ehe§ 1564 ff.
- Ehewohnung und Haushaltsgegenstände§§ 1568a, 1568b
- Unterhalt des geschiedenen Ehegatten§ 1569 ff.
- Versorgungsausgleich§ 1587, VersAusglG
- Unterhaltspflicht§ 1601 ff.
- Sorgerecht§ 1626 ff.
- Adoption§ 1741 ff.
- Vormundschaft, rechtliche Betreuung, Pflegschaft§ 1773 ff.
- LebenspartnerschaftLPartG
Die Fundstellen dienen der Orientierung. Außergerichtlich sowie gerichtlich stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.
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