Aydan AdelRechtsanwältin in Bonn

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Schadensersatz und Schmerzensgeld

Wer einen anderen rechtswidrig schädigt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung kann zusätzlich Schmerzensgeld verlangt werden.

§§ 249 ff., 823 ff. BGB. Tippen Sie auf ein Thema, um seine Stelle im BGB zu sehen.

  • Schadensersatzrecht§ 249 ff.
  • Schmerzensgeldrecht§ 253 Abs. 2
  • Unerlaubte Handlungen§ 823 ff.
  • Vertretung vor Strafgerichten in ganz DeutschlandStPO

Die Fundstellen dienen der Orientierung. Außergerichtlich sowie gerichtlich stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.

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