Allgemeines Vertragsrecht
Verträge werden nach den allgemeinen Regeln des BGB geschlossen. Für vorformulierte Bedingungen gelten zusätzlich die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen.
§§ 145 ff., 305 ff. BGB. Tippen Sie auf ein Thema, um seine Stelle im BGB zu sehen.
- VertragsgestaltungVertragsschluss § 145 ff.
- VertragsüberprüfungAGB § 305 ff.
- VertragsentwürfeVerträge § 311
Die Fundstellen dienen der Orientierung. Außergerichtlich sowie gerichtlich stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.
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